Die steuerlichen Anreize für Spenden, die Steuerpflichtige, natürliche oder juristische Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Spanien an die kanarische Adrián Hoteles Stiftung leisten, sind folgende:
NATÜRLICHE PERSONEN
Die natürlichen Personen, die Steuerpflichtigen der Einkommenssteuer, für die das Gesetz 35 / 2006, 28 vom November der Einkommenssteuer der natürlichen Personen gültig ist, und die Spenden an die kanarische Stiftung Adrián Hoteles spendet, können Steuererklärung die folgenden Abzüge absetzen:
Bis zu 150 € pro Jahr: 75%. Ab 150 €: 30%.
Wenn in der Regel mindestens drei Jahre lang Spenden an die Stiftung für einen gleichen oder höheren Betrag geleistet werden, führt der Überschuss über den ersten gespendeten 150-Betrag zu einem Abzug von 35%. Die Grundlage für den Abzug von Spenden darf 10% des zu versteuernden Einkommens des IRPF nicht übersteigen.
JURISTISCHE PERSONEN
Die juristischen Personen, Steuerpflichtigen der Körperschaftsteuer, für die das Gesetz 27 / 2014, 27 vom November der Einkommenssteuer der juristischen Personen gültig ist, und die Spenden an die kanarische Stiftung Adrián Hoteles leisten, können die folgenden Abzüge vornehmen:
Die Steuerentlastung bei der Körperschaftssteuer beträgt 35%. Bei Spenden, die mindestens drei Jahre lang an dasselbe Unternehmen gespendet wurden, ist der Abschlag 40%. Der Betrag der Spende wird bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer nicht als abzugsfähiger Aufwand betrachtet.